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Mit der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug des internationalen Schutzes in der Union eingeführt. Die Kommission hat die verschiedenen Elemente des Konzepts des sicheren Drittstaats überprüft, einschließlich der Sicherheitskriterien, des ordnungsgemäßen Verfahrens, des Verbindungskriteriums und der Bestimmungen über einen wirksamen Rechtsbehelf. Diese Überprüfung führte zu dem Schluss, dass es Spielraum für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Konzepts des sicheren Drittstaats bei gleichzeitiger Wahrung der rechtlichen Garantien für Antragsteller und Wahrung der Grundrechte gibt.
Nach der Verordnung (EU) 2024/1348 ist vorgesehen, dass die Asylbehörde, wenn ein Antrag auf der Grundlage des Konzepts des sicheren Drittstaats als unzulässig…
Für die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats als Grund für Unzulässigkeit ist gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 das Bestehen einer Verbindung…
Es ist notwendig, die Transparenz in Bezug auf den Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten durch die Mitgliedstaaten zu erhöhen, um…
Die Verordnung (EU) 2024/1348 sieht die Möglichkeit vor, Drittstaaten gemäß den in der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen als sichere Herkunftsländer…
Ein entscheidendes Kriterium für die Begründetheit eines Antrags auf internationalen Schutz ist die Sicherheit des Antragstellers in seinem Herkunftsland. In…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht eine Identifizierung oder Verifizierung der Identität, eine Sicherheitsüberprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.