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Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit verbleiben, das Konzept des sicheren Drittstaats auf der Grundlage einer Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden Drittstaat anzuwenden, aufgrund der es für den Antragsteller zumutbar wäre, dass er sich in diesen Drittstaat begibt. Die Mitgliedstaaten sollten unter uneingeschränkter Achtung der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union festgelegten Parameter die Möglichkeit haben, das Konzept des sicheren Drittstaats auf der Grundlage einer in Übereinstimmungen mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten definierten Verbindung anzuwenden, sofern diese dort ausdrücklich definiert ist. Die Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Drittstaat könnte insbesondere dann als erwiesen angesehen werden, wenn sich Familienangehörige des Antragstellers in diesem Drittstaat aufhalten, der Antragsteller in diesem Drittstaat niedergelassen war oder sich dort aufgehalten hat oder bei dem Antragsteller sprachliche, kulturelle oder andere ähnliche Bindungen an diesen Drittstaat bestehen.
Es besteht eine Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden Drittstaat, aufgrund deren es sinnvoll wäre, dass er sich in diesen Staat begibt;
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, den Antrag gemäß dem Konzept des sicheren Drittstaats als unzulässig zu betrachten, wenn für den…
Für die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats als Grund für Unzulässigkeit ist gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 das Bestehen einer Verbindung…
Die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats unterliegt den Regeln, die im nationalen Recht festgelegt sind; dazu gehören a) Regeln, die eine Verbindung…
Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit haben, das Konzept des sicheren Drittstaats auf Antragsteller anzuwenden, die vor der Einreise in die Union…
Für die Anwendung der Konzepte des ersten Asylstaats und des sicheren Drittstaats ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Drittstaat, auf den die Konzepte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.