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Um eine engere unionsweite Koordinierung zu gewährleisten und den Einfluss und die Zusammenarbeit in Dialogen mit Drittstaaten zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten das Konzept des sicheren Drittstaats im Rahmen von Abkommen oder Vereinbarungen, deren Vertragsparteien die Union, ein oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten oder ein oder mehrere Mitgliedstaaten und Drittstaaten einerseits und ein sicherer Drittstaat andererseits sind, auf Antragsteller anwenden können. Da der Gegenstand von Abkommen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fallen kann, sollten aus Gründen der Wirksamkeit und zur Vermeidung von Unvereinbarkeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten beim Abschluss dieser Abkommen eng zusammenarbeiten, um die Einheit bei der internationalen Vertretung der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu wahren. Insbesondere sollte die Kommission — zusätzlich und unbeschadet des Verfahrens nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) — bei den Verhandlungen über ein Abkommen mit einem Drittstaat (im Folgenden „Abkommen auf Unionsebene“) alle bestehenden bilateralen oder multilateralen Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und demselben Drittstaat sowie die Auswirkungen des Abkommens auf Unionsebene auf diese bilateralen oder multilateralen Abkommen und auf die Zusammenarbeit des Mitgliedstaats mit diesem Drittstaat und seine allgemeinen Beziehungen zu diesem im Bereich der Migration gebührend berücksichtigen, auch im Hinblick auf die betreffenden politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Das Konzept des sicheren Drittstaats darf nur zur Anwendung kommen, wenn Nimmt die Kommission Verhandlungen über ein Abkommen im Namen der Union mit einem…
Es ist notwendig, die Transparenz in Bezug auf den Abschluss von Abkommen und Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten durch die Mitgliedstaaten zu erhöhen, um…
Unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union kann die Union mit Drittstaaten Abkommen oder Vereinbarungen…
Da die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Bewältigung der irregulären Migration in der Union verstärkt werden muss, sollten die Mitgliedstaaten zudem die…
Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit verbleiben, das Konzept des sicheren Drittstaats auf der Grundlage einer Verbindung zwischen dem Antragsteller und…
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union sollten in einem Abkommen festgelegt werden, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.