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Um die Umsetzung der Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich zu unterstützen, richtet die Kommission eine Expertengruppe für die industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich ein.
Neben Vertretern der Kommission, des EAD und der EDA gehören der Expertengruppe für die industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich auch Vertreter der beteiligten Mitgliedstaaten und Vertreter der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten an. Drittländer gemäß Artikel 13 Absatz 10 dürfen Vertreter benennen. Die Ukraine wird gegebenenfalls zu den Sitzungen der Expertengruppe für die industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich eingeladen.
Die Expertengruppe für die industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich bietet Beratung, Fachwissen und Unterstützung in Bezug auf Verteidigungsgüter und sonstige Güter für Verteidigungszwecke, in Bezug auf die Durchführungsmethode sowie in Bezug auf die Ausnahmen gemäß Artikel 13 Absatz 5 und in Bezug auf die Produktpläne.
Um die Umsetzung der Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich zu unterstützen, sollte die Kommission eine…
zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich gemäß Kapitel IV der vorliegenden Verordnung;
Im Falle von Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich gemäß Kapitel IV der vorliegenden Verordnung gilt…
im Falle von Hilfe zur Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich:
Unterstützung der industriellen Kapazitäten der Ukraine im Verteidigungsbereich durch wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.