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Die Ukraine-Fazilität ist ein mittelfristiges Instrument, das zum Ziel hat, die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine, die schrittweise Integration in den Binnenmarkt sowie unter anderem die Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen, die für die Angleichung an die Werte der Union und die schrittweise Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union (im Folgenden „Besitzstand“) im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union erforderlich sind, und so zum Nutzen beider Seiten zu Stabilität, Sicherheit, Frieden, Wohlstand und Nachhaltigkeit beitragen. Es ist daher angezeigt, Beträge aus dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine vorzusehen, die über die Ukraine-Fazilität verwendet werden. Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/792 sieht Finanzmittel für die Ukraine bei zufriedenstellender Erfüllung der Bedingungen vor, die im Ukraine-Plan festgelegt sind, in dem die Reform- und Investitionsagenda der Ukraine dargelegt ist. Der Ukraine-Plan sollte aktualisiert werden, um dieser zusätzlichen Budgethilfe Rechnung zu tragen; dies schließt Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung ein.