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In den letzten Jahren ist die Nachfrage der Verbraucher nach Weinbauerzeugnissen mit einem reduzierten Alkoholgehalt, die derzeit durch Entalkoholisierung unter Anwendung bestimmter in der Union zugelassener Techniken hergestellt werden, immer größer geworden. Die Herstellung von teilweise entalkoholisierten Weinen durch Vermischen oder „Verschnitt“ von entalkoholisiertem oder teilweise entalkoholisiertem Wein mit Wein oder teilweise entalkoholisiertem Wein sollte zulässig sein, da die sensorischen Eigenschaften des Endprodukts dadurch verbessert werden können und dies eine Möglichkeit bietet, mit dem teilweise entalkoholisierte Weine auf nachhaltigere Weise hergestellt werden können.
Können der Wein oder die Weine teilweise entalkoholisiert werden, muss die Produktspezifikation auch eine Beschreibung des teilweise entalkoholisierten Weins…
In Anbetracht der ständig wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach innovativen Weinbauerzeugnissen mit einem geringeren Alkoholgehalt als dem…
Die hohe Nachfrage der Verbraucher nach Schaumweinerzeugnissen mit einem reduzierten Alkoholgehalt oder ohne Alkohol stellt eine Chance für den Sektor dar. Die…
Um sicherzustellen, dass die Verbraucher über die Beschaffenheit aromatisierter Weinerzeugnisse mit einem reduzierten Alkoholgehalt korrekt informiert werden,…
Diese innovativen Weinbauerzeugnisse sind noch nie in der Union als Wein vermarktet worden. Aus diesem Grund wären weitere Forschung und Versuche erforderlich,…
Folgende Unterabsätze werden angefügt: „Die Produktspezifikation kann eine Beschreibung des Beitrags der Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.