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Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt: „ANHANG LIV Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5ai Absatz 1, die durch ihre Tätigkeit im selben Marktsektor von einem Beschluss gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 302 vom 25. April 2023 in der geänderten Fassung, gemäß dem Bundesgesetz Nr. 470-FZ vom 4. August 2023 in der geänderten Fassung oder gemäß damit im Zusammenhang stehenden oder gleichwertigen russischen Rechtsvorschriften profitiert haben.“
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5ai Absatz 1, die durch ihre Tätigkeit im selben Marktsektor von einem Beschluss gemäß dem…
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 1aj Absatz 1, die durch ihre Tätigkeit im selben Marktsektor von einem Beschluss gemäß dem…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XLIV Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XLIII Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Transaktionen mit einer in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c dieser Verordnung genannten juristischen…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG L Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 5ag Buchstabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.