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Es ist angezeigt, die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Bestimmung über die Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs von Wirtschaftsbeteiligten aus der Union, der infolge einer Entscheidung nach spezifischen russischen Rechtsvorschriften entstanden ist, auf diejenigen Personen auszuweiten, die für den Erlass dieser Entscheidung verantwortlich sind. Darüber hinaus wird in dieser Bestimmung ein Verweis auf russische Rechtsvorschriften hinzugefügt, die es ermöglichen, dass die Rechte ausländischer Holding-Strukturen an wirtschaftlich bedeutenden russischen Organisationen eingeschränkt werden und dass russische Begünstigte das direkte ausländische Eigentum an solchen Organisationen erwerben und direkt Dividenden erhalten.
Es ist angezeigt, eine Bestimmung einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von russischen Personen und…
Es ist angezeigt Bestimmungen einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von russischen Einzelpersonen und…
Zwar ist die Erfüllung von Ansprüchen im Zusammenhang mit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen,…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung der restriktiven Maßnahmen und den angemessenen Schutz der Wirtschaftsbeteiligten der Union zu gewährleisten, sollten…
Sind Wirtschaftsbeteiligte aus der Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass außerhalb der Union niedergelassene…
Es ist angezeigt, eine Bestimmung einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von belarussischen Einzelpersonen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.