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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird ein Verbot eingeführt, für russische Organisationen oder für Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle russischer Staatsangehöriger oder Betreiber befinden, Dienste für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) zu erbringen. Die entsprechenden Verträge für die betreffenden LNG-Terminal-Dienste enden automatisch am 1. Januar 2027.
Es ist angezeigt, ein Verbot einzuführen, für russische Organisationen oder für Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle russischer…
Folgender Artikel wird eingefügt: Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland…
Folgender Artikel wird eingefügt: Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland…
Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder für juristische Personen,…
Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder für juristische Personen,…
Artikel 3rb erhält folgende Fassung: Ab dem 1. Januar 2027 ist es verboten, für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.