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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird die Preisobergrenze für russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse geändert. Der Beschluss sieht ferner vor, dass der Rat so bald wie möglich über jede Vereinbarung der Koalition für eine Preisobergrenze sowie über Gespräche im Rahmen der G7 unterrichtet wird und dass der Rat auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission über die Anwendung der Ölpreisobergrenze entscheidet, mit dem Ergebnis des Inkrafttretens eines vollständigen Verbots der Erbringung von Seeverkehrsdiensten im Zusammenhang mit russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen.
Es ist angezeigt, die Preisobergrenze für russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse zu ändern. Der Rat sollte so bald wie möglich über jede Vereinbarung…
Am 3. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2369 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird das bestehende Verbot des Handels mit und der Vermittlung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine Aussetzung der Änderung der Obergrenze für den Rohölpreis eingeführt. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates…
Am 4. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/252 angenommen. Mit diesem Beschluss werden zwei zusätzliche Preisobergrenzen in Form eines Preises je…
Es ist gerechtfertigt, eine Aussetzung der Änderung der Obergrenze für den Rohölpreis einzuführen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates wurde ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.