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Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sollten nicht unter diese Verordnung fallen. Solche Beihilfen sollten auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft werden.
Diese Verordnung gilt nicht für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme der folgenden Beihilfen:
Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sollten grundsätzlich nicht unter diese Verordnung fallen, da diese Beihilfen anhand der Leitlinien für staatliche…
Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sollten generell nicht unter diese Verordnung fallen, da diese Beihilfen anhand der Leitlinien für staatliche…
Darüber hinaus muss klargestellt werden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien für staatliche…
Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten sollten nicht unter diese Verordnung fallen, da diese Beihilfen anhand der Leitlinien der Gemeinschaft vom 1.…
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Abschnitt 2.1 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.