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Um das in der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Klimaneutralitätsziel der Union zu erreichen, ist ein grundlegender grüner und digitaler Wandel des Verkehrs in der Union erforderlich. Im Rahmen der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität aus dem Jahr 2020 forderte die Union die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um alle Verkehrsträger nachhaltiger zu gestalten und den Umstieg auf nachhaltigere Verkehrsträger zu fördern.
Der europäische Grüne Deal, wie ihn die Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 angenommen hat, ist die Strategie der Union für die Einleitung…
Für einen kontinuierlichen Übergang zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 ist es erforderlich, die Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit und Effizienz im…
Im Einklang mit den in der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal festgelegten Zielen muss die Wirtschaft der Union umgestaltet und die Politik,…
Die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal (im Folgenden „europäischer Grüner Deal“) ist Europas Wachstumsstrategie,…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Union zudem rechtlich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden und…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.