Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die an das Amt zu entrichtenden Gebühren und Entgelte werden nach den Zahlungsmodalitäten gezahlt, die vom Exekutivdirektor mit Zustimmung des Haushaltsausschusses festgelegt werden. Die gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Zahlungsmodalitäten werden im Amtsblatt des Amtes veröffentlicht. Alle Zahlungen erfolgen in Euro.
Zahlungen, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Zahlungsmitteln geleistet werden, gelten als nicht getätigt, und der gezahlte Betrag wird zurückerstattet.
Bei Zahlungen sind die notwendigen Angaben zu machen, die es dem Amt ermöglichen, den Zweck der Zahlung ohne Weiteres zu erkennen.
Ist der Zweck der in Absatz 2 genannten Zahlung nicht ohne Weiteres erkennbar, so fordert das Amt den Einzahler auf, innerhalb einer bestimmten Frist diesen Zweck schriftlich mitzuteilen. Kommt der Einzahler der Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nach, so gilt die Zahlung als nicht erfolgt, und der gezahlte Betrag wird erstattet.
Ist der Zweck der in Absatz 2 genannten Zahlung nicht ohne Weiteres erkennbar, so fordert das Amt den Einzahler auf, innerhalb einer vom Amt bestimmten Frist…
Ist es dem Amt nicht möglich, den Verwendungszweck einer Zahlung zu ermitteln, so bittet es den Einzahler der Zahlung, ihm diesen innerhalb von einem Monat…
Die an das Amt zu entrichtenden Gebühren und Zuschlagsgebühren sind durch Überweisung auf ein Bankkonto des Amtes zu bezahlen.
Die zuständigen Behörden senden für die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Gebühren oder Entgelte eine Rechnung, eine individuelle Zahlungsaufstellung oder…
Die an das Amt zu entrichtenden Gebühren werden in Euro festgesetzt, erhoben und sind in Euro zu zahlen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.