Verordnung (EU) 2026/715 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR) · TITEL XI, Abschnitt 3
Der Exekutivdirektor legt den Stichtag fest, zu dem Zahlungen als erfolgt anzusehen sind.
Art. 150 32026R0715Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen