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Mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 wurde ein Geschmacksmusterschutzsystem speziell für die Europäische Gemeinschaft, nunmehr die Europäische Union, geschaffen, das seitdem den Schutz von Geschmacksmustern auf Unionsebene vorsah, parallel zum Schutz von Mustern und Modellen, der auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten im Einklang mit deren nationalen Rechtsvorschriften über den Schutz von Mustern und Modellen, die gemäß der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert wurden, verfügbar ist.
die Gestaltung der Verpackungen ist durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates , in den Anwendungsbereich der…
ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ;
Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster , die sich auf Artikel 308 des Vertrages stützt, zielt auf…
Um einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten und gegebenenfalls die Begründung, die Verwaltung und den Schutz von Designs in der Union zum Nutzen…
Der Designschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Designschutz der Europäischen Union…
Das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem und das System der internationalen Eintragung nach der Genfer Akte ergänzen einander. Das Geschmacksmustersystem der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.