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Die Behörde kam in Bezug auf alle der genannten Anträge zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, die RHG-Vorschläge für die zu bewertenden Waren abzuleiten oder zu bestätigen. Daher ist es angezeigt, die beantragten RHG für Cyflufenamid bei Petersilie, Brombeeren, Himbeeren (rot und gelb) sowie der Kategorie „Anderes Kleinobst und Beeren“ und für Fenazaquin bei Paprikas, Tomaten und Auberginen auf die von der Behörde empfohlenen Werte festzusetzen. Im Interesse der Klarheit sollte die Fußnote, in der auf fehlende Angaben zu den Untersuchungen auf Rückstände an Fenazaquin bei Tomaten hingewiesen wird, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestrichen werden.
In Bezug auf Cyflufenamid wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der geltenden RHG für Petersilie, Brombeeren,…
Für Fenpyrazamin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Fluazinam legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Cyromazin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Cyflumetofen legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Tebufenpyrad in oder auf Aprikosen, Pfirsichen, Brombeeren und Kratzbeeren legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen vor,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.