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Die zwei in der Verordnung (EU) 2026/249 festgelegten Gruppen von Schonzeiten für Ringwadenfänger der Union im Übereinkommensbereich der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC), während derer solchen Schiffen die Fischerei auf Gelbflossenthun (Thunnus albacares), Großaugenthun oder Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) verboten ist, sollten im Einklang mit den von der IATTC angenommenen Maßnahmen geändert werden. Die erste Gruppe von Schonzeiten sollte so angepasst werden, dass sie im gesamten IATTC-Übereinkommensbereich gilt, während die zweite Gruppe von Schonzeiten weiterhin nur in einem bestimmten Gebiet gelten sollte. Darüber hinaus sollten die Verlängerungen der Schonzeiten für Ringwadenfänger der Union auf der Grundlage ihrer Fänge von Großaugenthun im IATTC-Übereinkommensbereich im Vorjahr ausschließlich für die erste Gruppe von Schonzeiten und somit nicht mehr für die zweite Gruppe von Schonzeiten gelten.
Die Schonzeiten gemäß Absatz 1 Buchstabe a werden für Ringwadenfänger der Union auf der Grundlage ihrer Fangmengen von Großaugenthun im…
Die Schonzeiten gemäß Absatz 1 werden für Ringwadenfänger der Union auf der Grundlage ihrer Fangmengen von Großaugenthun im IATTC-Übereinkommensbereich im…
1. Die Ringwadenfischerei auf Gelbflossenthun (Thunnus albacares), Großaugenthun (Thunnus obesus) und Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) ist wie folgt verboten:…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung im Juni 2004 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer Jahrestagung im Juni 2005 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.