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Am 20. Januar 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2021/56 zur Umsetzung bestimmter Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den IATTC-Übereinkommensbereich in Unionsrecht angenommen. In Artikel 8 der genannten Verordnung sind Maßnahmen für Weißspitzen-Hochseehaie (Carcharhinus longimanus) festgelegt. Artikel 40 der Verordnung (EU) 2026/249 überschneidet sich in diesem Themenbereich mit der Verordnung (EU) 2021/56 und enthält Anforderungen, die bereits im Unionsrecht geregelt sind. Artikel 40 der Verordnung (EU) 2026/249 sollte daher gestrichen werden.
Nach den Artikeln 15 und 17 der Verordnung (EU) 2022/2056 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es verboten, Weißspitzen-Hochseehaie (Carcharhinus…
Gemäß den Artikeln 32 und 34 bis 36 der Verordnung (EU) 2017/2107 ist es Unionsschiffen bereits verboten, Körperteile oder ganze Körper von Großaugen-Fuchshaien…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer 82. Jahrestagung 2011 Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun, Großaugenthun und…
Die Interamerikanische Kommission für tropischen Thunfisch (IATTC) hat auf ihrer 83. Jahrestagung 2012 Erhaltungsmaßnahmen für Gelbflossenthun, Großaugenthun…
Auf ihrer Jahrestagung im Jahr 2013 verabschiedete die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) eine Entschließung zum Schutz der…
Da mit dieser Verordnung ein neuer, umfassender Bewirtschaftungsplan für Roten Thun erstellt wird, sollten die Roten Thun betreffenden Bestimmungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.