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Unter bestimmten Umständen kann der Ausschuss, nachdem der Fonds einen Beitrag von maximal 5 % der gesamten Verbindlichkeiten des Unternehmens, einschließlich Eigenmitteln, geleistet hat, zusätzliche Finanzierungsquellen für seine Abwicklungsmaßnahme nutzen. Es sollte genauer festgelegt werden, unter welchen Umständen weitere Unterstützung aus dem Fonds möglich sein könnte, wenn alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten, die keine erstattungsfähigen Einlagen sind, mit niedrigerem Rang als nicht gedeckte Einlagen von natürlichen Personen und von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und die nicht auf Ermessensbasis vom Bail-in ausgeschlossen sind, vollständig herabgeschrieben oder umgewandelt sind.
Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Abwicklungsbehörde eine weitere Finanzierung aus alternativen Finanzierungsquellen anstreben, nachdem Alternativ oder…
Wird eine bail-in-fähige Verbindlichkeit oder eine Kategorie bail-in-fähiger Verbindlichkeiten gemäß Absatz 5 ganz oder teilweise ausgeschlossen und sind die…
Unter außergewöhnlichen Umständen, wenn Verbindlichkeiten ausgeschlossen worden sind und der Fonds bis zur zulässigen Obergrenze für einen Beitrag zum Bail-in…
Unter außergewöhnlichen Umständen kann es vorkommen, dass der Beitrag des Fonds von 5 % der gesamten Verbindlichkeiten, einschließlich Eigenmitteln, nicht…
In außergewöhnlichen Umständen, wenn Verbindlichkeiten ausgeschlossen worden sind und der Abwicklungsfonds bis zur zulässigen Obergrenze für einen Beitrag zum…
Es sollte festgelegt werden, dass das Einlagensicherungssystem im Abwicklungsfall nur dann zu einer Übertragung anderer Verbindlichkeiten als gedeckter Einlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.