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Die Wahrscheinlichkeit, dass die effizienzsteigernden und wettbewerbsfördernden Auswirkungen die wettbewerbsschädigenden Auswirkungen überwiegen, die durch Beschränkungen in Technologietransfer-Vereinbarungen verursacht werden, hängt von der Marktmacht der beteiligten Unternehmen und somit von dem Ausmaß ab, in dem diese Unternehmen dem Wettbewerb durch Unternehmen ausgesetzt sind, die über Substitutionstechnologien verfügen oder Substitutionsprodukte herstellen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige effizienzsteigernde Auswirkungen stärker ins Gewicht fallen als etwaige von Beschränkungen in vertikalen Vereinbarungen…
Bei Technologietransfer-Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern kann davon ausgegangen werden, dass sie in der Regel zu einer Verbesserung der Produktion oder des…
Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige effizienzsteigernde Auswirkungen stärker ins Gewicht fallen als etwaige von Beschränkungen in vertikalen Vereinbarungen…
Bei Technologietransfer-Vereinbarungen zwischen Nicht-Wettbewerbern kann davon ausgegangen werden, dass sie in der Regel zu einer Verbesserung der Produktion…
Solange ein gewisser Grad an Marktmacht nicht erreicht ist, kann im Hinblick auf die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 AEUV grundsätzlich davon ausgegangen…
Bei der Entscheidung, ob der Rechtsvorteil der vorliegenden Verordnung nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 entzogen werden sollte, sind die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.