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Unbeschadet der bereits in den Anhängen III, IV und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 festgelegten Einschränkungen und Bedingungen sollten die in der Stellungnahme des SCCS für nicht sprühbare und sprühbare kosmetische Mittel angegebenen Grenzwerte für die Aluminiumkonzentration in Anhang III der genannten Verordnung wiedergegeben werden.
die spezifischen Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember…
Angesichts der abschließenden Gutachten des SCCS bezüglich der Sicherheit einzelner Stoffe sollten die Höchstkonzentrationen von neun bewerteten…
Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen ist es erforderlich, in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einen neuen Eintrag aufzunehmen, wodurch…
Aluminium und aluminiumhaltige Bestandteile werden in einer Vielzahl kosmetischer Mittel mit unterschiedlichen Funktionen verwendet. Derzeit sind in der…
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird in der Tabelle der folgende Eintrag eingefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen…
In Anhang V Eintrag 25 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist für die Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.