Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Bezug auf „wasserlösliche zinkhaltige Salze“ beschränkt Anhang III Eintrag 24 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Verwendung von Zinkacetat, Zinkchlorid, Zinkgluconat und Zinkglutamat bis zu einer Höchstkonzentration von 1 % (als Zink) in allen kosmetischen Mitteln.
Salicylsäure und ihre Salze sind derzeit in Eintrag 3 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und als Konservierungsstoffe in kosmetischen…
In Anhang V Eintrag 25 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist für die Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln eine…
Am 26. Oktober 2023 nahm der SCCS eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass wasserlösliche zinkhaltige Salze, die Zinkacetat (CAS-Nr. 557-34-6),…
Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen ist es erforderlich, in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einen neuen Eintrag aufzunehmen, wodurch…
In Anhang V Eintrag 12 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist für die Verwendung von Parabenen mit der Bezeichnung 4-Hydroxybenzoesäure, ihre Salze und Ester als…
Zinkoxid ist unter der Nummer 144 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff in kosmetischen Mitteln zugelassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.