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Der Stoff „3,7-Dimethyl-2,6-octadienal“ (CAS-Nr. 5392-40-5), dem die INCI-Bezeichnung „Citral“ zugewiesen wurde, ist in Anhang III Eintrag 70 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt. Daher ist die Verwendung als allergener Duftstoff in kosmetischen Mitteln zulässig, sofern die Verbraucher über sein Vorhandensein informiert werden, wenn seine Konzentration 0,001 % in Produkten, die im Haar/auf der Haut verbleiben, und 0,01 % in Produkten, die auszuspülen/abzuspülen sind, übersteigt.
Der Stoff „2-Hydroxybenzoesäure-Phenylmethylester“ (CAS-Nr. 118-58-1), dem gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) die…
Der Stoff „1H-Inden-1,3(2H)-dion, 2-(2-Chinolinyl)-, sulfoniert, Natriumsalze“ (CAS-Nr. 8004-92-0), dem die INCI-Bezeichnung Acid Yellow 3 zugewiesen wurde, ist…
In Anhang II Teil III Nummer 11 dritter Absatz wird die Tabelle wie folgt geändert: (1) Eintrag 4 erhält folgende Fassung: Nr. Bezeichnung des allergenen…
Der Stoff „1,3-Benzendiol“ (Resorcin) (CAS-Nr. 108-46-3), dem die INCI-Bezeichnung Resorcinol zugewiesen wurde, ist derzeit in Anhang III der Verordnung (EG)…
Der Stoff 2-Furaldehyd, mit der INCI-Bezeichnung Furfural, wird in kosmetischen Mitteln als Duft- oder Aromainhaltsstoff verwendet und ist derzeit in den…
„ANHANG VII KENNZEICHNUNG UND DATENBLATT ÜBER INHALTSSTOFFE A. Kennzeichnung der Inhaltsstoffe Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die Kennzeichnung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.