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In Anbetracht des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung des Kontaminanten DnHP im UV-Filter DHHB ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieses Kontaminanten einen bestimmten Wert überschreitet. Daher sollte der Höchstgehalt an DnHP als unvermeidbare Spurenverunreinigung in DHHB unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Hersteller von Sonnenschutzmitteln auf 10 ppm begrenzt werden.
Angesichts der jüngsten Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von Di-n-hexylphthalat (DnHP) als Kontaminant bei der Herstellung von DHHB sowie angesichts des…
Angesichts der gestiegenen Produktionskosten von DHHB mit einem Spurengehalt von 1 ppm DnHP, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und folglich der…
Angesichts des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Homosalat als UV-Filter in kosmetischen Mitteln…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von HAA299 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ein potenzielles…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
In Anbetracht des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von HC Blue No. 18 in oxidativen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.