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Die Garantiedeckung des EFSD+ könnte bis 2027 mit Überschüssen aus dem mit der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) aufgestockt werden, indem die Haushaltsgarantie der Union effizienter genutzt wird, und zwar durch die Senkung der Haftung der Union im Rahmen des speziellen exklusiven Investitionsfensters der EIB für Vorhaben mit staatlichen Gegenparteien und nichtgewerblichen Gegenparteien unterhalb der staatlichen Ebene von 65 % auf 60 %. Diese Senkung der Haftung würde erst nach Änderung der entsprechenden Garantievereinbarung zwischen der Kommission und der EIB in Kraft treten. Die Zuweisung von Überschüssen aus Altinstrumenten zugunsten des EFSD+ sollte unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2027 erfolgen.
Der neue Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+), der auf dem mit der Verordnung (EU) 2017/1601 eingerichteten Europäischen Fonds für…
Bei ihren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln, einschließlich des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Union hat umfassende Initiativen auf der Grundlage von Haushaltsgarantien auf den Weg gebracht, etwa den Europäischen Fonds für strategische Investitionen…
Ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Union zur Verwirklichung der Global-Gateway-Ziele und der strategischen Investitionen ist der EFSD+, und insbesondere…
In Artikel 31 Absatz 8 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Artikel 214 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 werden EFSD+-Mittel im…
Auf der Grundlage der bestehenden EFSD-Garantie, die mit der Verordnung (EU) 2017/1601 eingerichtet wurde, und den von dem mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.