Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Instrument sollte zudem zu den handelsbezogenen Aspekten der Außenbeziehungen der Union, auch in Bezug auf die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, beigetragen werden, um für Schlüssigkeit und wechselseitige Unterstützung zwischen der Handelspolitik der Union und den Zielen und Maßnahmen der Union in der Entwicklungspolitik zu sorgen.
Erwägungsgrund 31 32021R0947Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen