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Das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden einschließlich der Beliehenen und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität der Unterbringungen. Teil 2 Durchführungsregelungen
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Einrichtungen und sichert gemeinsam mit den Einrichtungen die Qualität des Vollzuges.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Justiz. Es führt die Dienstaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtung und die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Justizvollzugsbehörden die Maßregelvollzugseinrichtung und das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium (§ 34),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.