§ 34 MRVG
Fach- und Dienstaufsicht, Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Justiz. Es führt die Dienstaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtung und die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Justiz. Es führt die Dienstaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtung und die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug.