§ 13 NRW-34506Verordnung zur Regelung der Verarbeitung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenverarbeitungsverordnung NRW)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Zum Textanfang
§ 7 NRW-32594Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 9 MeldeVO NRWVerordnung zur Regelung der regulären Meldepflichten im Krankenhausbereich nach § 10 Absatz 1 KHGG NRW
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Zum Textanfang
§ 4 GBStVO NRWVerordnung über die Durchführung hochschulischer Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 2 NRW-33763Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Nachweisgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister des Innern Der Minister…