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Weiterbildungsstätten gemäß § 37 Abs. 1 HeilBerG zur Durchführung der praktischen Weiterbildung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens sind ärztlich geleitete Dienststellen und Einrichtungen der Arbeitsschutzverwaltung, der Sozialleistungsträger, der Polizei, der Bundeswehr sowie des Justizvollzugs, insbesondere aber Gesundheitsbehörden des Bundes, des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte, die von den Ärztekammern anerkannt sind.
Die theoretische Weiterbildung findet im Kurs für öffentliches Gesundheitswesen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf statt.
Weiterbildungsstätten als Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens sind
Die Weiterbildungen nach dieser Verordnung werden an Weiterbildungsstätten durchgeführt, die von der Bezirksregierung oder von der Pflegekammer…
Abgesehen von § 37 Abs. 1 kann die Weiterbildung auch in zugelassenen Kliniken oder bei ermächtigten niedergelassenen Zahnärztinnen oder -ärzten durchgeführt…
Die Weiterbildung wird an von der Pflegekammer zugelassenen Weiterbildungsstätten oder an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durchgeführt. Die…
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium kann weitere geeignete Weiterbildungsstätten zulassen, insbesondere - Apothekerkammern sowie - Dienststellen…
Ausser in den in § 37 Abs. 1 genannten Einrichtungen kann die Weiterbildung auch in zugelassenen Apotheken, Krankenhausapotheken und Betrieben der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.