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Die schulpraktische Ausbildung an Schulen umfasst Unterricht, Beratung und Hospitationen. Die Schulleitung beauftragt eine nach § 2 Absatz 3 Nummer 3 qualifizierte Lehrkraft mit der Ausbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Lehrkraft ist im Umfang von zwei Wochenstunden von ihrer Unterrichtsverpflichtung freizustellen.
Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder beider Ausbildungsgruppen (§ 10 Absatz 4 Satz 1) besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Unterricht. In der Regel finden insgesamt fünf Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen eingesetzt werden.
Die Ausbildung umfasst in jedem Fach mindestens eine Hospitation der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in einem von den Seminarausbilderinnen und…
Der Ausbildungsunterricht umfasst in der Regel wöchentlich 12 Stunden. Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder führen in erforderlichem Umfange…
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Arbeits-oder Dienstverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer im Rahmen eines…
Der Unterricht umfasst regelmäßig 30 Schulstunden in der Woche. Zusätzlich zum Unterricht können Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen eingerichtet werden.…
Der Unterricht umfasst regelmäßig 30 Schulstunden in der Woche. Zusätzlich zum Unterricht können Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen eingerichtet werden.…
Der Unterricht umfasst regelmäßig 30 Schulstunden in der Woche. Zusätzlich zum Unterricht können Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen eingerichtet werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.