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Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Arbeits-oder Dienstverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Für die Ausbildung stehen fünf Ausbildungsstunden pro Woche zur Verfügung. Für die Teilnahme an der Ausbildung erhalten die Lehrkräfte fünf Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung.
Über die Anrechnungsstunden hinaus können aus der Ausbildung keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Ausbildung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist. Die Ausbildung endet auch, wenn das zugrundeliegende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis endet.
Die Ausbildung kann im Ausnahmefall durch die Ausbildungsbehörde beendet werden, wenn das Ziel der Ausbildung offensichtlich nicht erreichbar erscheint. Gleiches gilt für den Fall, dass die Lehrkraft ihre Pflichten im Rahmen der Ausbildung gröblich verletzt oder sich als unwürdig erweist.
Die Ausbildung endet vor Eintritt in das Prüfungsverfahren auf Antrag der Lehrkraft.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit. Der Zeitpunkt der Beendigung ist unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung.
Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen…
Die Ausbildung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben…
Das Ausbildungsverhältnis endet ferner, wenn sie oder er die Prüfung wiederholt nicht besteht, mit Ablauf des Tages, an dem ihr oder ihm das Prüfungsergebnis…
Das Ausbildungsverhältnis endet unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Auf Antrag können über die in § 13 Absatz 2 Nummer 2 Lehrerausbildungsgesetz hinausgehend genannten Zeiten, Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die nach Art und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.