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Nach rechtskräftigem Abschluss des Bußgeldverfahrens sind die elektronischen Akten bis zu ihrer Löschung oder ihrer Übergabe an das Landesarchiv mittels Methoden der Informationstechnik vor einer nachträglichen inhaltlichen Veränderung zu schützen sowie vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung und gegen Unlesbarkeit zu sichern.