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Eine befristete Beurlaubung kann durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr zugelassen werden. Während dieser Zeit sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nicht auf die Sollstärke anzurechnen. Zeiten der Beurlaubung sind nicht auf die Probezeit und Dienstzeit anzurechnen. Teil 5 Funktionen und Inkompatibilitäten
Die Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr überträgt die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die…
Während der Probezeit sollen sich die Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr bewähren. Die Leiterin oder der Leiter der…
Eine Anrechnung auf die Sollstärke darf nur bei einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
Helferinnen und Helfer, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18…
Sofern eine Beamtin oder ein Beamter oder eine Richterin oder ein Richter des Landes als Polizeibeauftragte oder Polizeibeauftragter bestellt wird, wird sie…
Die ärztliche Leitung kann die Betroffenen bis zu zehn Tagen beurlauben. Ein längerer Urlaub darf nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Amtsgericht gewährt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.