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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 1984 (GV. NRW. S. 560), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 584) geändert worden ist, außer Kraft. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg vom mittleren in den…
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung höherer allgemeiner Verwaltungsdienst Land vom 6. Mai 1995 (GV.…
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit der Finanzämter vom 31. August 2012 (GV. NRW. S. 440)…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft. Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.