§ 59 Abs. 4 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Für die Umschreibung des maschinell geführten Registers gilt § 13 sinngemäß. Der Inhalt der geschlossenen Blätter soll weiterhin wiedergabefähig oder lesbar…
§ 25 Abs. 1 VRVFreigabe des maschinell geführten Registerblatts
Das nach § 23 angelegte maschinell geführte Registerblatt tritt mit seiner Freigabe an die Stelle des in Papierform geführten Registerblatts. Die Freigabe…
§ 19 VRVBegriff des maschinell geführten Vereinsregisters
Bei dem maschinell geführten Vereinsregister ist der in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommene und auf Dauer unverändert in lesbarer Form…
§ 23 VRVAnlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
Ein bisher in Papierform geführtes Registerblatt ist für die maschinelle Führung umzuschreiben. Die Landesjustizverwaltung kann anordnen, dass für…
§ 21 VRVGestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
Der Inhalt des maschinell geführten Vereinsregisters muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken entsprechend § 3 und dem Muster der Anlage 1 zu dieser Verordnung…