VSBG — InhaltsübersichtAbschnitt 9 Grenzübergreifende ZusammenarbeitGesetzBund§ 39 VSBG(weggefallen)Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen · Abschnitt 9 § 38§ 40 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 38§ 40