Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verfassungsschutzbehörde darf die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen ersuchen.
Die Verfassungsschutzbehörde darf andere öffentliche Stellen um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen sowie Akten und Register wie Melde-, Fahrzeug-, Ausländerzentral- oder Waffenregister einsehen, wenn die Daten
nicht aus allgemein zugänglichen Quellen,
auf andere Weise nur mit übermäßigem Aufwand oder
nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme
erhoben werden können. Die Nutzung automatisierter Abrufverfahren anstelle von Ersuchen nach Satz 1 sowie nach § 18 Absatz 3 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist, ist zulässig, soweit dies gesetzlich geregelt ist.
Ein Ersuchen auf Auskunft oder Einsicht muss nicht begründet werden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. Die Verfassungsschutzbehörde hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. Soweit die gesetzliche Regelung im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 keine Protokollierung der Nutzung des automatisierten Verfahrens vorsieht, protokolliert die Verfassungsschutzbehörde die Nutzung. Die Protokolldaten sind am Ende des auf die Nutzung folgenden Jahres zu löschen.
Die Benutzung von Registern oder Teilen davon zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit anderen Datenbeständen ist beschränkt auf eng umgrenzte Anwendungsgebiete nur zur Aufklärung bestimmter, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftiger Bestrebungen oder Tätigkeiten im Einzelfall zulässig. Sie bedarf der Anordnung durch die für Inneres zuständige Ministerin oder den für Inneres zuständigen Minister beziehungsweise ihre oder seine ständige Vertretung.
Die Vorlage- und Auskunftspflichten nach den Absätzen 1 und 2 bestehen auch, soweit für die Übermittlung von Daten einschließlich eines automatisierten Abrufs…
Die Übermittlung nach Absatz 6 Satz 2 aus dem Register darf durch Abruf im automatisierten Verfahren an die Verfassungsschutzbehörden zur Erfüllung der ihnen…
Die Einrichtung eines automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens für die Übermittlung personenbezogener Daten ist zulässig, soweit diese Form der…
Auskunftsersuchen und Auskünfte werden im Wege eines automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens übermittelt. Die Registerbehörde kann Maßnahmen zur…
Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung bestimmter, mindestens erheblich beobachtungsbedürftiger Bestrebungen oder Tätigkeiten, wenn dies im Einzelfall…
Die Verfassungsschutzbehörde darf vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, soweit dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.