VSGZustV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 VSGZustVInkrafttreten und AußerkrafttretenVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz § 5Schlußformel (1)Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.(2) § 5Schlußformel