§ 16 SN-11507Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
¹Dieser Staatsvertrag kann von jeder Vertragspartei zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. ²Die Kündigung ist gegenüber…
§ 16 VersorgLastTeilStVtr SLStaatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
Dieser Staatsvertrag kann von jeder Vertragspartei zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber…
§ 34 Abs. 1 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Ländern zum Schluß des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr…
§ 33 Abs. 1 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr…
§ 35 Abs. 4 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
Dieser Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem der Länder mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt…