§ 16 VsorglastVteilStVtrStaatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
1Dieser Staatsvertrag kann von jeder Vertragspartei zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. 2Die Kündigung ist gegenüber…
§ 33 Abs. 1 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr…
§ 35 Abs. 4 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
Dieser Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem der Länder mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt…
§ 15 SN-12156Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr…
Art. 13K Abs. 1 SN-5411Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds
Dieser Staatsvertrag kann von jeder der Vertragsparteien zum Ende eines jeden Jahres, erstmals mit Wirkung zum Ende des Jahres 1997, mit einer Frist von 12…