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Vergabeverfahren, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung begonnen haben, werden einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren nach dem Recht zu Ende geführt, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt.
Vergabeverfahren, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren sowie am 1. Juli 2026 anhängige…
Die Regelungen des § 9 sind auch auf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Vergabe- und Nachprüfungsverfahren…
Die Regelungen dieses Gesetzes sind auch auf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren anzuwenden, die…
Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Vergabeverfahren werden auf der Grundlage des bisherigen Rechts abgeschlossen. Der Vergabebericht der…
Vergabeverfahren, die vor dem 17. Dezember 2021 eingeleitet worden sind, werden gemäß § 18 Absatz 1 Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.