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Vergabeverfahren, die vor dem 17. Dezember 2021 eingeleitet worden sind, werden gemäß § 18 Absatz 1 Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz nach dem bisherigen Recht fortgesetzt und abgeschlossen. Die Prüfung der darauf beruhenden öffentlichen Aufträge erfolgt durch die Prüfbehörde Tariftreue entsprechend den Regelungen des Saarländischen Tariftreuegesetzes vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84).