VVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 122 VVGVeräußerung der von der Versicherung erfassten SacheGesetz über den Versicherungsvertrag · Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 § 121§ 123 Die §§ 95 bis 98 über die Veräußerung der versicherten Sache sind entsprechend anzuwenden.