§ 49 Abs. 2 NRW-27904Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz)
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, daß der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen…
§ 27 LandwiWahlO SL 2003Wahlordnung zur Landwirtschaftskammer Vom 6. Januar 2003
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen…
§ 44 NRW-26519Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, daß der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen…
§ 55 Abs. 1 SächsWahlGSächsisches Wahlgesetz
Die in diesem Gesetz und in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht…
§ 31 Abs. 3 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.…