Art. 1 Abs. 3 Nr. 46 SN-4345Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
§ 53 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden eingefügt: a) nach dem Wort „Volksanträge“ die Worte „oder Volksbegehren“, b) nach den Worten „Inkrafttreten…
§ 35 Abs. 3 NRW-28188Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Für vor dem In-Kraft-Treten nach Absatz 1 Satz 1 beantragte Volksbegehren gilt Artikel 1 Nr. 4 nicht. Artikel 1 Nr. 5, 6, 7 Buchstabe c und 11 (§ 17 Abs. 2)…
§ 79 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des…
Art. 1 Satz 2 Nr. 13 SN-20368Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958
In § 20 werden die Wörter „dem Landtagspräsidenten spätestens acht Monate seit“ durch die Wörter „bei der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten…
Art. 5 Nr. 4 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In § 19 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. März 2000 (SächsGVBl. S. 89, 92)“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch…