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Die Gemeinde bestimmt für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsraum. Die Gemeinden sollen Abstimmungsräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung stellen. Die Abstimmungsräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Abstimmung erleichtert wird. Die Gemeinden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Abstimmungsräume barrierefrei sind.
In größeren Stimmbezirken, in denen sich die Stimmberechtigtenverzeichnisse teilen lassen, kann gleichzeitig in verschiedenen Gebäuden oder in verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder an verschiedenen Tischen des Abstimmungsraumes abgestimmt werden. Für jeden Abstimmungsraum oder -tisch wird ein Stimmbezirksvorstand gebildet. Sind mehrere Stimmbezirksvorstände in einem Abstimmungsraum tätig, bestimmt die Gemeinde, welcher Vorstand für Ruhe und Ordnung im Abstimmungsraum sorgt.
Die Gemeinde bestimmt im Einvernehmen mit der Leitung der Einrichtung einen geeigneten Abstimmungsraum. Für die verschiedenen Teile eines Sonderstimmbezirks…
Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die…
Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die…
1Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. 2Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in…
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlraum bestimmt. Soweit möglich, sollen sich die Wahlräume in Gemeindegebäuden befinden. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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