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Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Briefabstimmung endet abweichend von der allgemeinen Abstimmungszeit um 16 Uhr.
Der Stimmbezirksvorstand darf vor Ablauf der Abstimmungszeit seine Tätigkeit auch nach Stimmabgabe aller Stimmberechtigten im Hinblick auf Inhaberinnen und Inhaber von Stimmscheinen nicht unterbrechen.
Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr. Der Kreisabstimmungsleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Abstimmungszeit mit einem…
Sobald die allgemeine Abstimmungszeit abgelaufen ist, wird dies von der Stimmbezirksvorsteherin oder dem Stimmbezirksvorsteher bekannt gegeben. Von da ab dürfen…
Nach Ablauf der für die Durchführung der Wahlhandlung festgesetzten Zeit dürfen nur noch die Wahlberechtigten abstimmen, die sich in diesem Zeitpunkt im…
Nach Ablauf der Wahlzeit dürfen nur noch diejenigen Wahlberechtigten abstimmen, die sich in diesem Zeitpunkt im Wahlraum befinden. Sodann erklärt der…
Nach Ablauf der für die Durchführung der Wahlhandlung festgesetzten Zeit dürfen nur noch diejenigen Wahlberechtigten abstimmen, die sich in diesem Zeitpunkt im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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