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Während der Abstimmungshandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses besteht für die Öffentlichkeit Zutritt zum Abstimmungsraum, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
Der Stimmbezirksvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Abstimmungsraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Abstimmungsraum.
Die Abstimmungshandlung ist öffentlich. Der Stimmbezirksvorstand kann Personen, die die Ordnung stören, aus dem Wahlraum verweisen. Stimmberechtigten ist zuvor…
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störung des…
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts…
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum.
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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