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Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter prüft die Niederschriften der Kreisabstimmungsausschüsse und stellt danach die endgültigen Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Stimmkreisen nach dem Muster der Anlage 16 zusammen.
Nach Berichterstattung durch die Landesabstimmungsleiterin oder den Landesabstimmungsleiter ermittelt der Landesabstimmungsausschuss das Gesamtergebnis der Abstimmung und stellt es mit den in § 56 Absatz 1 Satz 2 oder 3 bezeichneten Angaben fest. Der Landesabstimmungsausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Abstimmungsvorstände und Kreisabstimmungsausschüsse vorzunehmen. Der Landesabstimmungsausschuss stellt aufgrund des Landesabstimmungsergebnisses fest, ob der zur Abstimmung gebrachte Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit erlangt hat. Standen mehrere Gesetzentwürfe zur Abstimmung, trifft er diese Feststellung zu jedem Gesetzentwurf.
Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis und die Feststellungen nach Absatz 2 Satz 3 und 4 mündlich bekannt.
Die Niederschrift über die Sitzung (§ 10 Absatz 7) ist nach dem Muster der Anlage 19 zu fertigen. § 67 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.
Der Landesabstimmungsleiter prüft die Abstimmungsniederschriften der Kreisabstimmungsausschüsse und stellt danach die endgültigen Abstimmungsergebnisse in den…
Der Gesamtabstimmungsleiter prüft die Abstimmungsniederschriften der Landesabstimmungsausschüsse. Er stellt nach den Niederschriften der Landes- und…
Die Abstimmungsvorsteher übermitteln das Abstimmungsergebnis dem Kreisabstimmungsleiter. Dieser stellt das Abstimmungsergebnis seines Kreises, sofern…
Nach Beendigung der Abstimmungshandlung ermitteln die Stimmbezirksvorstände das Ergebnis der Abstimmung im Stimmbezirk. Sind in einem Stimmbezirk mehrere…
Im Anschluß an die Abstimmungshandlung ermittelt der Abstimmungsvorstand unverzüglich das Abstimmungsergebnis im Stimmbezirk und stellt fest
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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